Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es freut uns und ist uns eine grosse Ehre, dass Sie mit z2solutions gmbh zusammenarbeiten möchten. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und verstehen uns als Ihr Partner. Entsprechend sind gegenseitige Fairness, Respekt und Transparenz wichtige Werte in unserer Arbeit.

Missverständnisse können immer vorkommen. Sie sind menschlich. Neben Vereinbarungen, die wir mit Ihnen treffen, sind deshalb gesunder Menschenverstand und Kommunikation die wichtigste Basis für ein beiderseitig zufriedenstellendes Resultat. Trotzdem gibt es einige wenige Punkte, die wir hier gerne ausdrücklich regeln möchten.

Es gilt grundsätzlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Frick bzw. Laufenburg.

Konzeptpräsentationen vor Auftragsvergabe

Manchmal fällt es schwer, einen Auftrag alleine aufgrund der Beschreibung einer Leistung zu vergeben. Deshalb stehen wir gerne persönlich zur Verfügung, um Sie von uns und unserem Angebot zu überzeugen.

In der Regel führen wir mit Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Kennenlern- und Briefing-Gespräch, aufgrund dessen wir unser Angebot erstellen. Bei komplexeren Projekten erklären wir Ihnen gerne auch unser Angebot persönlich.

Selbstverständlich präsentieren wir Ihnen auch ein mehr oder weniger detailliert ausgearbeitetes Konzept, weil wir davon ausgehen, den Auftrag für Sie ausführen zu dürfen. Ist dies jedoch nicht der Fall, stellen wir Ihnen den Aufwand für Konzept und Präsentation in Rechnung. Dies gilt insbesondere für Konkurrenzpräsentationen, so genannte Pitches.

Es freut uns natürlich, wenn Sie uns möglichst konkret darauf hinweisen, falls sich ein Konzept oder ein Angebot nicht mit Ihren Erwartungen deckt, und wir Gelegenheit zur Überarbeitung haben. Denn nichts ist einer Zusammenarbeit förderlicher als ein frühzeitig geklärtes Missverständnis!

Drittkosten und Spesen

Wir arbeiten gerne mit Fixbeträgen. Für Sie hat unsere Leistung dadurch einen klaren Preis ohne Überraschungen und wir haben einen zusätzlichen Anreiz, besonders effizient und ressourcenschonend zu arbeiten. Allfällige Spesen und Drittkosten, die nicht in unserem Honorar inbegriffen sind, weisen wir transparent aus und verrechnen sie Ihnen zu Selbstkostenpreisen. Auch Rabatte geben wir weiter.

Mehrwertsteuer

Unser Unternehmen ist MwSt-pflichtig, d.h. wir sind verpflichtet, Ihnen den Steuerbetrag in Rechnung zu stellen. Unsere Offerten verstehen sich jedoch exkl. MwSt., falls nichts anderes vermerkt ist. Selbstverständlich weisen wir die MwSt. offen auf unseren Rechnungen aus und Sie können sie vollumfänglich als Vorsteuer geltend machen.

Bitte teilen Sie uns im Voraus mit, falls Sie keine Vorsteuer zurückfordern können. Gewisse Leistungen – z.B. Ausbildungsleistungen – können wir dann im Einzelfall von der MwSt. ausnehmen.

Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind ausserdem Ausbildungs- und Beratungsleistungen, die wir vollständig im Ausland erbringen. Bitte beachten Sie, dass Konzept und Dokumentation normalerweise trotzdem in der Schweiz steuerpflichtig sind.

Fremdwährung

Falls Sie das bevorzugen, erstellen wir unser Angebot und die Rechnung für grössere Projekte gerne in einer Fremdwährung. Dadurch tragen wir das Währungsrisiko. Bei Zahlungsverzug stellen wir neben dem gesetzlichen Verzugszins Kursschwankungen zu unseren Ungunsten ab CHF 50 seit Rechnungsdatum zusätzlich in Rechnung.

Urheberrechte und Lizenzen

Unser Tätigkeitsgebiet bringt es mit sich, dass wir oft und intensiv mit Konzepten, Methoden und Modellen von Dritten arbeiten. Wir legen grossen Wert darauf, dies angemessen transparent zu machen. Für viele Methoden sind wir als Ausbilder und Berater geschult, zertifiziert und lizenzpflichtig.

Erwähnen wir fremde Konzepte, Modelle oder Methoden in unseren Unterlagen – ob mit oder ohne explizite Kennzeichnung – machen wir uns diese damit nicht zueigen, sondern verweisen lediglich im Sinne einer Empfehlung darauf. Es bedeutet entsprechend nicht, dass sie frei verwendet werden dürfen.

Das Urheberrecht für von uns erstellte Dokumentationen verbleibt bei uns. Unsere Eigenleistung dürfen Sie mit Quellenhinweis «z2solutions gmbh» im Rahmen und mit Bezug auf unsere Zusammenarbeit frei einsetzen.

Stornierungen

Es kann vorkommen, dass Sie eine gebuchte Leistung, die auf einen bestimmten Termin vereinbart wurde, nicht in Anspruch nehmen können. Dafür haben wir vollstes Verständnis. Trotzdem müssen wir uns schadlos halten.

Drittkosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Auftrag stehen und die wir selbst nicht mehr abwenden können, müssen wir Ihnen vollumfänglich in Rechnung stellen. Für Sie beschaffte Ware und Materialien gehören nach Bezahlung selbstverständlich Ihnen.

Gebuchte Zeit als Berater oder Ausbilder verrechnen wir ab 30 Tagen im Voraus zu 50%, ab 15 Tagen im Voraus zu 80%. Können wir den Auftrag für Sie innerhalb von einem Jahr im selben Umfang trotzdem realisieren, erstatten wir Ihnen 80% der Storno-Kosten zurück.

 

Stand: Dezember 2015